Asbestentsorgung: Was man wissen muss

Auch wenn die Nutzung von Asbest in Bauten seit dem Jahr 1993 verboten ist, gibt es noch immer sehr viele Immobilien, in denen Asbest als Werkstoff noch vorhanden ist. Wer den Asbest entsorgen möchte, kann dies zwar bei kleineren Mengen auch in Eigenleistung realisieren, grundsätzlich wird aber zur Beauftragung einer Fachfirma angeraten. Bei größeren Asbestmengen ist eine Fachfirma sogar unumgänglich. Wir zeigen Ihnen, worauf Sie bei der Asbestentsorgung achten müssen und welche Schritte in jedem Fall einzuhalten sind.

Worauf muss bei der Wahl des Sanierungsunternehmens geachtet werden?

Viele Unternehmen werben mit den unterschiedlichsten Leistungen im Bereich der Asbestsanierung. Dabei kann und darf nicht jedes Unternehmen diese Leistungen anbieten. Zudem sind Sie als Auftraggeber und somit Bauherr für verschiedene Elemente in Verantwortung. Hierbei sollten Sie sich in jedem Fall an der Leitlinie für die Asbesterkundung orientieren. Denn Sie müssen nicht nur vor der Beauftragung der Arbeiten eine Gefahrbegutachtung durchführen lassen, sondern auch der Auftragnehmer hat nach § 6 der Gefahrstoffverordnung eine eigene Ermittlungspflicht, um die Gefahren für seine Mitarbeiter richtig einschätzen zu können. Eine Absprache mit den entsprechenden Fachbetrieben kann unter anderem doppelte Kosten vermeiden, da diese Ermittlungen nur einmal durchgeführt werden müssen. Zudem sollten Sie sich als Auftraggeber nachweisen lassen, dass die nach TRGS 519 erforderlichen Sachkundenachweise sowohl vorhanden als auch noch aktuell sind. Da Sie bis zum Abschluss der Arbeiten als Bauherr der Besitzer der asbesthaltigen Bauabfälle sind, stehen Sie in der Verantwortung, dass die Fachfirmen mit der entsprechenden Sachkunde die Arbeiten und den Abtransport übernehmen. Asbest entsorgen lassen ist aufgrund der Gefahren kein Kinderspiel.

Welche Behörden müssen bei einer Bearbeitung informiert werden?

Da Asbest ein Gefahrstoff ist, muss die Arbeit mit diesem Stoff angemeldet werden. Die Anmeldepflicht nach 3.2 TRGS 519 betrifft nicht die Voruntersuchungen und die Erhebungen des Arbeitsaufwands. Doch zum Baubeginn muss eine entsprechende Information der Gewerbeaufsichtsbehörde und der Berufsgenossenschaft vorliegen. Dabei müssen strenge Pflichten eingehalten werden. So muss der Antrag der Behörde mindestens 14 Tage vor dem geplanten Beginn der Sanierungen vorliegen. Zudem müssen in diesem Antrag verschiedene Fakten klar benannt werden. Das sind unter anderem:

– Die Art, die Eigenschaft und die Menge des asbesthaltigen Gefahrstoffs
– Die vorliegenden Schutzmaßnahmen, welche beim Asbest Entsorgen ergriffen werden
– Die Anzahl der Arbeitnehmer, welche mit den Gefahrstoffen umgehen werden
– Die Art der durchzuführenden Tätigkeit
– Die Ergebnisse der Vorprüfung nach § 16 Abs.2 GefStoffV
– Die Art der Entsorgung inklusive Annahmeerklärung der zuständigen Deponie

Auf diese Angaben können und dürfen nur Firmen verzichten, welche sich ausschließlich mit der Asbestentsorgung und Sanierung beschäftigen und welche somit die gleichen Tätigkeiten immer wieder auf gleiche Weise durchführen. Beispielsweise eine Fachfirma, welche sich ausschließlich auf die Sanierung von asbesthaltigen Dacheindeckungen spezialisiert hat.

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Welche Vorkehrungen müssen vor den Arbeiten getroffen werden?

Während der Arbeiten zur Asbestentsorgung müssen viele Vorkehrungen getroffen werden, um den Schutz der Arbeiter, aber auch der Bewohner und Anwohner sicherzustellen. Da Asbest enorm gefährlich ist, genügt es also nicht, dass sich nur die Arbeiter schützen.
Zunächst einmal sollte die Nachbarschaft über die anstehenden Arbeiten informiert werden. Dies sollte im Optimalfall sowohl schriftlich als auch persönlich erfolgen. Darin sollten die Anwohner darum gebeten werden die Fenster und Türen geschlossen zu halten. Zudem sollten Sie die zu erwartende Dauer der Arbeiten angeben.

Bei Asbestarbeiten im Außenbereich, beispielsweise an der Fassade, muss für einen ausreichenden Schutz gesorgt werden. Durch Folien und andere Abdeckungen muss verhindert werden, dass sich die Asbestfasern bei diesen Arbeiten unkontrolliert ausbreiten. Der Bauschutt sollte zudem aus genau diesen Gründen nach Möglichkeit nass gehalten werden, sodass sich auch von diesem keine Fasern lösen können. Warnschilder und Betretungsverbote sind wichtige Mittel, um ein unbeabsichtigtes Betreten der Baustelle zu verhindern.

Bei Asbestarbeiten im Innenraum sind Türen und Fenster geschlossen zu halten. Arbeiten mit Maschinen sollten nur mit geringer Geschwindigkeit und mit einer Absaugung der Luft erfolgen.

Wichtig: Es ist nicht möglich in einer Wohnung weiterhin zu wohnen, während die notwendigen Asbestarbeiten durchgeführt werden. Das bedeutet, dass für die Bewohner der Immobilie alternative Wohnräume zur Verfügung gestellt werden müssen. Nur so kann sichergestellt werden, dass nach Abschluss der Arbeiten keinerlei Gesundheitsgefahren für die Bewohner bestehen.
Um den Asbest zu entsorgen müssen die entsprechenden Behälter bereitstehen und diese entsprechend der Vorgaben zur Deponie gebracht werden.

Asbesttaschen mit „a“ Kennzeichnung. Da die Taschen das Material isolieren, werden sie oftmals im Freien gelagtert.

Wie lange dauert eine Asbestsanierung im Durchschnitt?

Durchschnittswerte lassen sich für eine Sanierung kaum angeben. Denn die Dauer und somit auch die Kosten beim Asbest Entsorgen hängen vor allem von der Bauform, der Art der asbesthaltigen Stoffe und der Komplexität des Ausbaus ab. Einfache Eindeckungen mit Asbesthaltigen Ziegeln auf dem Dach oder auch die Entsorgung von alten, asbesthaltigen Heizkörpern lassen sich in der Regel schnell erledigen. Die Entfernung komplexer Baumaterialien mit einem hohen Gefahrenwert hingegen kann deutlich mehr Zeit in Anspruch nehmen. Denn bei allen Arbeiten mit dem Baustoff Asbest müssen die beauftragten Experten immer auch den Eigen- und Fremdschutz bedenken und entsprechend langsam und vorsichtig arbeiten. Weitere Zeit kann es kosten die verschiedenen Baumaterialien voneinander zu trennen und somit die asbesthaltigen Stoffe für die gesonderte Entsorgung zu trennen. Denn auch bei der Entsorgung von Asbest sind verschiedene Dinge zu beachten.

Wie wird im Nachgang nachgewiesen, dass keine weiteren Belastungen vorhanden sind?

Es gibt grundsätzlich zwei unterschiedliche Testverfahren, mit denen Asbest nachgewiesen werden kann. Zum einen durch einen Materialtest, bei welchem Proben der verschiedenen Baumaterialien auf ihren Inhalt untersucht werden. Zum zweiten einen sogenannten Raumlufttest, welcher Asbest in der Luft der Räume nachweisen kann. Während ein Materialtest in vielen Fällen auch von Laien durchgeführt werden kann, ist eine akkurate Messung des Asbestgehalts in der Raumluft nur von Experten durchführbar. Die Untersuchungen beziehungsweise die Materialproben werden im Anschluss von einem Labor genauer untersucht. Dieses Labor muss die Untersuchungen nach den Vorgaben VDI 3866/Blatt 5 durchführen und somit die Abwesenheit von Asbest und Asbestrückständen bestätigen. Haben Sie Asbest entsorgen lassen und es finden sich noch immer Nachweise von Asbest in den Proben, muss die Fachfirma nochmals nacharbeiten.
Falls Sie vorhaben, Asbestarbeiten durchzuführen, können Selbsttests als vorausgehende Methode verwendet werden, um sich selber ein Bild von der Lage zu verschaffen. Sobald jedoch die Sanierungsarbeiten zur Beseitigung von Asbest in Angriff genommen werden, müssen die Firmen und / oder Sachverständige in der Regel selber Tests durchführen, die vor Gericht und vor den entsprechenden Ämtern bestand haben. Die von Ihnen beauftragten Fachfirmen werden nach der Asbestsanierung eine entsprechende Dokumentation vorlegen, in welcher klar ersichtlich ist, dass die Arbeiten abgeschlossen sind und kein Asbest mehr in der Baubereichen zu finden ist.

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Über welche Punkte der TRGS 519 muss sich der Auftraggeber bewusst sein? Können die Vorschriften von Privatpersonen umgesetzt werden?

Die Vorschriften nach TRGS 519 sind wichtig. Wer Asbest entsorgen möchte, muss sich an diese Vorschriften halten. Und das bedeutet in der Regel, dass Privatpersonen nicht in der Lage sind, eine fachgerechte Asbestsanierung entsprechend der Vorschriften durchzuführen. So fehlen Privatpersonen unter anderem in der Regel folgende Hilfsmittel, um eine fachgerechte Asbestsanierung durchzuführen:

– Ein für Asbestarbeiten geeigneter und hochwertiger Atemschutz
– Ein Ganzkörperschutzanzug, passendes hohes Schuhwerk und passende Handschuhe
– Eine gut abdichtende Schutzbrille

Zudem gibt es selbstverständlich auch weitere gesetzliche Vorschriften zu beachten. Da diese von Bundesland zu Bundesland deutlich variieren können, dürfen Sie nicht in jedem Bundesland überhaupt selbst Hand anlegen, selbst wenn die Ausrüstung vorhanden ist. Entsprechend zertifizierte Spezialfirmen sind hier immer die bessere Wahl.

Wichtig sind dabei vor allem die notwendigen Sachkundenachweise, welche das Unternehmen dem Bauträger beziehungsweise Auftraggeber vorlegen muss. Der Auftraggeber muss sich also versichern, dass die beauftragte Firma fachlich in der Lage ist die genannten Arbeiten durchzuführen und dabei eine Gefährdung der Umwelt und der eigenen Mitarbeiter zu verhindern.

Quellen

  • https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/TRGS/pdf/TRGS-519.pdf?__blob=publicationFile&v=6
  • https://www.dguv.de/ifa/fachinfos/asbest-an-arbeitsplaetzen/vorschriften-und-regelwerk/index.jsp
  • https://www.umweltbundesamt.de/themen/abfall-ressourcen/abfallwirtschaft/abfallarten/gefaehrliche-abfaelle/asbesthaltige-abfaelle